27.05.2025
EUDR: EU-Kommission veröffentlich Länder-Benchmarking
Im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung, EUDR, hat die Europäische Kommission eine erste Benchmarking-Liste veröffentlicht, die Länder in die Risikokategorien „niedrig“, „Standard“ oder „hoch“ einstuft. Die Länderklassifizierung berücksichtigt das Entwaldungsrisiko bei der Produktion der sieben Rohstoffe, die unter die Verordnung fallen, weil sie als Hauptursache für Entwaldung gelten: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Vor der Veröffentlichung der Benchmarking-Liste hatten die EU-Staaten einvernehmlich eine positive Stellungnahme dazu abgegeben.
Die Risikoklassifizierung der Länder definiert den Umfang der Compliance-Kontrollen, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für ein Land vorsehen müssen: ein Prozent für „niedriges Risiko“, drei Prozent für „Standard“ und neun Prozent für „hohes Risiko“. So bringt beispielsweise die Beschaffung aus Ländern mit geringem Risiko vereinfachte Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer und Händler mit sich. Konkret bedeutet dies, dass sie Informationen sammeln, aber keine Risiken bewerten und mindern müssen.
Als Länder mit hohem Risiko wurden Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland eingestuft. Damit unterliegen sie Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Rates der EU bei Ein- oder Ausfuhren der relevanten Rohstoffe und relevanten Produkte.
Die Entwaldungsverordung soll sicherstellen, dass wichtige Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung sowohl in der EU als auch weltweit beitragen. Entwaldung und Waldschädigung sind wesentliche Treiber des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt. Das Gesetz tritt am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft.