20.11.2025
EUDR: Nochmalige Verschiebung und Entschärfung in Sicht
Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur Überarbeitung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, auf Basis des deutschen Vorschlags geeinigt. Er sieht eine weitere Verschiebung um ein Jahr sowie den weitgehenden Wegfall der Pflicht zur Weitergabe von Referenznummern vor. Für große und mittlere Unternehmen sollen die Regeln erst ab Ende 2026 in Kraft treten, für kleine ab Mitte 2027. Zudem sollen zahlreiche Vorschriften deutlich vereinfacht werden. Weitreichende Erleichterungen sind für Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme vorgesehen. Danach muss einmalig eine vereinfachte Sorgfaltserklärung abgegeben werden. Die Angabe von Geodaten ist nicht verpflichtend, sondern die Betriebsadresse. Die Erntemengen werden geschätzt und keine Referenznummern entlang der EU-Lieferkette gesammelt.
Auf Grundlage dieses Mandats will der EU-Rat nun Verhandlungen mit dem EU-Parlament aufnehmen, um vor Inkrafttreten der noch aktuellen EUDR am 30. Dezember 2025 eine Einigung zu erzielen. Die endgültige Entscheidung fällt dann erst nach den kommenden Abstimmungen im Parlament und den Trilogverhandlungen. Dennoch sieht der GD Holz die Entwicklung als „Meilenstein und wichtigen Schritt für praktikable Lösungen zur EUDR“: „Mit der Verschiebung und der Aufforderung an die EU-Kommission, bis April 2026 Vereinfachungsvoschläge zu erarbeiten, sind die Voraussetzungen geschaffen, die EUDR für alle Betroffenen handhabbarer zu gestalten.
Auch das Baugewerbe zeigt sich erleichtert: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine wichtige Entscheidung für das Handwerk und die Baubranche getroffen", betonte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die ursprünglichen Dokumentationspflichten hätten gerade kleinere und mittlere Betriebe in der Lieferkette überfordert.