02.08.2021

Innung Parkett und Fußbodentechnik Nordost: Wiedersehenstreffen in Halle

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„Endlich wieder Innungstreffen“ lautete das Aufatmen unter den Mitgliedern der Innung Parkett und Fußbodentechnik Nordost, die im Juli zu einem informellen Zusammensein in Halle eintrafen. 65 Teilnehmer hatten sich angemeldet, inklusive Vertreter der Industrie. Die eigentliche Herbstversammlung ist vom 20. bis 22. Oktober 2021 in Potsdam geplant – dann soll es Neuwahlen geben, da Obermeister Torsten Weber sein Amt zur Verfügung stellt.

In Halle leitete der stellvertretende Obermeister Ronny Wagner das Wiedersehenstreffen der Mitglieder. Sein Bericht zeigte: Auf den Mitgliederstand der Innung hatte Corona keinen Einfluss. Bei aktuell 137 aktiven Betrieben und 69 Gastmitgliedern verzeichnete die Innung nur zwei Austritte, dafür aber sieben neue Anwärter. Selbst die Lehrlingsausbildung, wenn auch im Wechselunterricht, ist weiter ungebrochen. Dazu passt, dass die Handwerkskammer Halle-Saale an der „Straße der Handwerker“ mit bis zu 14 Mio. EUR Eigenkapital und 75 % Förderung ein neues Bildungszentrum bauen wird. Parkettverlegung ist dort allerdings nicht geplant, wie HWK-Hauptgeschäftsführer Dirk Neumann den anwesenden Holzprofis bedauernd mitteilen musste.

Immerhin hatte die Handwerkskammer auf ihrem Gelände aus DDR-Zeiten einen Raum für das aktuelle Innungstreffen zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu Ronny Wagner, der von „turbulenten Jahren, aber durchweg zufriedenen Betrieben mit guter Auftragslage“ sprach, verpasste Dirk Neumann in einem warnenden Vortrag zum Thema „Materialpreisgleitklausel“ dem Optimismus einen kleinen Seitenhieb.

Die Crux mit der Materialpreisgleitklausel

Was passiert, wenn ein Bauvertrag mit verbindlichen Preisen geschlossen wurde, bei Baubeginn aber die Kosten für Material in die Höhe schießen? Dann bleibt der Bauunternehmer auf den Mehrkosten sitzen. Davor schützt eine Materialpreisgleitklausel im Vertrag, erklärte Jurist Dirk Neumann. Zwar kann bei einem unzumutbaren Anstieg von Materialkosten auch mit dem Auftragnehmer verhandelt oder der Vertrag aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden, aber die Voraussetzungen dafür sind nicht immer eindeutig. „Sicherer ist eine klar formulierte Materialpreisgleitklausel“, betonte Neumann. „Alles andere ist Russisch Roulette. Also Hände weg von Auftraggebern, die eine solche Vertragsklausel nicht akzeptieren wollen.“

Das Problem ist durchaus aktuell, da in der Holzbranche verschiedene Werkstoffe drastische Preissteigerungen erfahren haben. Für Baumaßnahmen des Bundes gibt es bereits einen Runderlass zur Aufnahme von Materialpreisgleitklauseln. Die öffentliche Hand im regionalen und lokalen Rahmen allerdings muss dem nicht folgen. Und Betriebsunternehmer, die eigene Klauseln in ihre Verträge schreiben, warnte Neumann vor unwirksamen Formulierungen: „Gegenstand und Preis sind grundlegende Bestandteile eine Vertrages. Ohne klar erkennbare Preisermittlung gibt es keinen Vertrag. Laut Oberlandesgericht Köln muss eine Materialpreisgleitklausel exakt darlegen, unter welchen Bedingungen sich der Preis ändert.“

Gibt es auch andere Wege, Materialkosten abzudecken? Neumann: „Der Verarbeiter kann Bindefristen von seinem Lieferanten übernehmen. Dazu braucht man faire Lösungen zwischen Hersteller, Handel, Handwerker und Verbraucher.“ Henrik Stoldt

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