14.07.2025
FEP begrüßt endgültige Antidumpingzölle auf Chinaparkett
Nachdem die EU im Januar vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhr chinesischen Mehrschichtparketts verhängt hatte, hat sie nun deren endgültige Höhe von 21,3 bis 36,1 % festgelegt. Die Strafzölle gelten nun mindestens für die nächsten fünf Jahre und gleichzeitig rückwirkend, da die EU einen erheblichen Anstieg der Einfuhrmengen zu Niedrigpreisen nach der Einleitung ihrer Untersuchung zu gedumpten chinesischen Parkett festgestellt hatte.
Die Maßnahmen gehen auf eine Beschwerde zurück, die der Verband der Europäischen Parkettindustrie, FEP, 2024 im Namen großer EU-Parketthersteller eingereicht hatte, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Markt anzugleichen. Die FEP begrüßt nun die Verhängung der endgültigen Antidumpingzölle und auch deren rückwirkende Anordnung, da diese die erheblichen Lagerbestände an unlauteren chinesischen Importe eindämmen. FEP-Geschäftsführerin Isabelle Brose: „Das bringt den europäischen Parkettproduzenten, die von den unfairen Praktiken chinesischer Exporteure betroffen sind, die dringend benötigte Entlastung.“
Die FEP und die EU-Parkettindustrie würden auch in Zukunft alle Entwicklungen im Auge behalten, die auf Versuche zur Umgehung der Zölle hindeuten könnten. Dazu habe die EU eine spezielle Überwachungsklausel installiert, um das Umgehungsrisiko zu minimieren und gegen Umgehungsversuche vorzugehen. Insbesondere sollen die Einfuhren von Parkett aus Drittländern regelmäßig überwacht werden, um Umladungen zu erkennen und frühzeitige Anzeichen für eine Veränderung des Handelsgefüges ohne wirtschaftliche Rechtfertigung zu identifizieren. Zudem will die EU auch die Einfuhr parkettähnlicher Produkte wie Tischlerplatten im Auge behalten, da die Untersuchung auch ergeben habe, dass chinesische Hersteller Parkett bei der Ausfuhr in die EU häufig falsch klassifizieren.