17.09.2026
GD Holz kritisiert unklare Vorgaben zur PPWR
Im Holzhandel sorgten rechtlich bislang ungeklärte Vorgaben der neuen Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) für Verunsicherung. Schon wenn bestehende Verpackungen um Schutzkanten, Folien oder andere Sicherungselemente ergänzt werden, könnten zusätzliche Nachweispflichten entstehen, kritisiert der GD Holz. Für die Unternehmen stelle sich damit eine zentrale Frage: Entsteht durch solche Ergänzungen eine neue Verpackung im Sinne der PPWR - und werden damit neue Konformitätserklärungen erforderlich? Das ist bislang noch nicht geklärt. Der Verband steht deshalb bereits mit dem Bundeswirtschaftsministerium im Austausch. „Die PPWR bringt erhebliche Unsicherheiten mit sich“, sagt GD Holz-Vorstandsvorsitzender Maximilian Habisreutinger. „Allein für eine einzelne Kommission müssen Nachweise für zahlreiche Verpackungskomponenten aufgeführt werden. Das bedeutet einen enormen bürokratischen Aufwand, insbesondere für mittelständische Unternehmen.“ Wer Wiederverwendung und Ressourcenschonung fördern wolle, dürfe Betriebe nicht mit immer neuen Dokumentationspflichten überfrachten.