24.10.2025
GD Holz: Vorgeschlagene EUDR-Änderungen „Schuss in den Ofen“
Der GD Holz kritisiert den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 21. Oktober zur Anpassung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) als „politischen Schnellschuss“. Zur Lösung ihrer IT-Probleme schlägt die Kommission vor, dass nur noch Erstinverkehrbringer (also Waldbesitzer oder Importeure) der Sorgfaltsplicht unterliegen und Sorgfaltserklärungen abgeben müssen. Alle in der Lieferkette nachfolgenden Unternehmen müssen lediglich Referenznummern weitergeben, alle anderen Verpflichtungen fallen weg.
Die Probleme für den Handel seien damit aber nicht ausgeräumt, bemängelt der Verband: „Die Vorschläge entlasten die nachgelagerte Lieferkette nur scheinbar. Zwar entfällt die Verpflichtung zur Weitergabe von Sorgfaltserklärungen, aber die Weitergabe von Referenznummern bleibt weiterhin ein zentrales Problem“, stellt der GD Vorsitzende Maximilian Habisreutinger klar. Dadurch, dass in der nachgelagerten Lieferkette nur Nummern weitergegeben und keine Sorgfaltserklärungen mehr abgegeben werden müssten, potenziere sich die Anzahl weiterzugebender Referenznummern entlang der Lieferkette. „Dies stellt insbesondere Händler im Binnenmarkt vor große Herausforderungen, denn die Verwaltung und Weitergabe zahlreicher Referenznummern ist kaum umsetzbar und gefährdet zudem den Lieferantenschutz“, gibt Habisreutinger zu bedenken. Anhand einer Referenznummer könne herausgefunden werden, wer die entsprechende Sorgfaltserklärung abgeben hat – der Lieferantenschutz, und mit ihm die Geschäftsgrundlage vieler Händler, geht dadurch verloren.
„Gleichzeitigt berauben die Pläne uns den für den Holzhandel wichtigen Pooling-Effektes bei der Nummernweitergabe.“ Als „Notlösung“ hatte der GD Holz nämlich geplant, dass auch Holzhändler freiwillig Sorgfaltserklärungen abgeben, und zwar bei jedem einzelnen Verkaufsvorgang. Dadurch können große Mengen an Referenznummern gebündelt und der Lieferantenschutz gewährleistet werden.
Einige Branchen forderten weiterhin die Einführung einer 4. Risikokategorie. Dies löst aber das Problem mit den Referenznummern in keinster Weise. Aufgrund der Vielzahl an Referenznummern, die weitergegeben werden müssten, sei eine exakte Rückverfolgbarkeit unmöglich. „Die Weitergabe ist also sinnlos und verursacht gleichzeitig enormen Aufwand.“ Der GD Holz fordert deshalb alle betroffenen Branchen auf, sich für das viel drängendere und auch realistischere Ziel, die Weitergabe von Referenznummern abzuschaffen, einzusetzen.
„Die Änderungsvorschläge der Kommission sind - man kann es nicht anders sagen - ein Schuss in den Ofen und zeigen, dass man in Brüssel das grundsätzliche Problem immer noch nicht realisiert hat“, so Habisreutinger. „Wir fordern die Kommission und die politischen Entscheidungsträger auf, die Pflicht zur Weitergabe von Referenznummern vollständig zu streichen“.